| Anmeldeformular |
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Nach erfolgter Anmeldung per Post, Fax oder
Mail erhalten Sie eine vorläufige Anmeldebestätigung. Eine
endgültige Anmeldebestätigung sowie vorbereitende Unterlagen
und den Gebührenbescheid erhalten Sie ca. zwei Wochen vor
Lehrgangsbeginn, da erst zu diesem Zeitpunkt feststeht, ob der
Lehrgang durchgeführt werden kann (siehe Punkt 4
AGB).
Sollte der Lehrgang aufgrund zu geringer Teilnehmerzahlen oder
anderer Gründe, die der Lehrgangsträger nicht zu vertreten
hat, nicht stattfinden können, erhalten Sie ebenfalls drei bis
vier Wochen vor dem geplanten Lehrgangsbeginn eine
entsprechende Information.
Abmeldungen von den Sprengtechnischen
Lehrgängen sind bis 14 Tage vor Lehrgangsbeginn kostenfrei
möglich, wenn noch keine Lehrgangsunterlagen und/oder
Gebührenbescheid verschickt wurden. Bei Abmeldungen nach
Versendung der Unterlagen und des Gebührenbescheides ist eine
Verwaltungspauschale in Höhe von 35,00 € zu entrichten. Bei
einer Abmeldung nach Ablauf der 14-Tages-Frist vor
Lehrgangbeginn muss die gesamte Lehrgangsgebühr entrichtet
werden. (Satzung über die Erhebung von Gebühren für die
Benutzung schulischer Einrichtungen des Kreises
Siegen-Wittgenstein.)
Sollte ein Teilnehmer nach Ablauf der 14-Tages-Frist aus
Krankheitsgründen nicht am Lehrgang teilnehmen können, so
benötigen wir spätestens zum Lehrgang eine telefonisch oder
schriftliche Benachrichtigung (Mail/Fax) und im Nachgang die
Kopie der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung. Die
Lehrgangsgebühr ist dennoch nach Erhalt des Gebührenbescheides
zum Fälligkeitsdatum in voller Höhe zu entrichten. Der
Teilnehmer hat jedoch die Möglichkeit nach erneuter Anmeldung
an einem späteren Lehrgang kostenfrei teilzunehmen.
Anmeldevordruck
(Word-Format)
Anmeldevordruck per
E-Mail senden (PDF-Format) |