| Allgemeine Sprengarbeiten |
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| Lehrgänge für allgemeine
Sprengarbeiten (einschließlich Verbringen) |
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| Grundlehrgänge |
| 19.
bis 23. März 2012 |
Mo bis Fr |
360,00 € |
| 11.
bis 15. Juni 2012 |
Mo bis Fr |
360,00 € |
| 12.
bis 16. November 2012 |
Mo bis Fr |
360,00 € |
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Diese Lehrgänge enden mit einer Prüfung. Die
sprengstoffrechtliche Aufsichtsbehörde muss laut
Sprengstoffkostenverordnung eine Prüfungsgebühr erheben.
Hierfür werden 15,00 € pro Teilnehmer in Rechnung gestellt,
die zusätzlich mit der Lehrgangsgebühr zu überweisen sind.
Zulassungsbedingungen:
- Vollendung des 21. Lebensjahres.
- Vorlage der
Unbedenklichkeitsbescheinigung von der für die Erteilung
der Erlaubnis oder des
Befähigungsscheines zuständigen
sprengstoffrechtlichen Aufsichtsbehörde.
- Nachweis über die Mitwirkung als
Helfer an mindestens 50 Gesteinssprengungen (Tagebuch)
über Tage.
Für Bundeswehrangehörige: Auf den o. g.
Sprenghelfernachweis können 25 Sprengungen
angerechnet werden,
wenn:
a) der Nachweis über eine 4-jährige
Dienstzeit bei der Bundeswehr und
b) der Nachweis über eine entsprechende
Verwendung während der Dienstzeit und
c) der militärische
Sprengberechtigungsschein vorgelegt werden.
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Wiederholungslehrgänge |
| 19.
Januar 2012 |
Do |
220,00 € |
| 28.
Juni 2012 | Do |
220,00 € |
| 06.
Dezember 2012 | Do |
220,00 € |
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Zulassungsbedingungen:
- Vorlage der
Unbedenklichkeitsbescheinigung von der für die Erteilung
der Erlaubnis oder des
Befähigungsscheines zuständigen
sprengstoffrechtlichen Aufsichtsbehörde.
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... für
Aufsichtsbeamte der Bundesländer
Grundlehrgang |
| 11.
bis 15. Juni 2012 |
Mo bis Fr |
300,00 € |
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Zulassungsbedingungen:
- Vorlage eines gültigen
Dienstausweises der entsendenden Behörde/Dienststelle.
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... und
Kultursprengungen
Grundlehrgang |
| 12.
bis 16. November 2012 | Mo bis Fr |
360,00 € |
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Dieser Lehrgang endet mit einer Prüfung. Die
sprengstoffrechtliche Aufsichtsbehörde muss laut
Sprengstoffkostenverordnung eine Prüfungsgebühr erheben.
Hierfür werden 15,00 € pro Teilnehmer in Rechnung gestellt,
die zusätzlich mit der Lehrgangsgebühr zu überweisen sind.
Zulassungsbedingungen:
- Vorlage der
Unbedenklichkeitsbescheinigung von der für die Erteilung
der Erlaubnis oder des
Befähigungsscheines zuständigen
sprengstoffrechtlichen Aufsichtsbehörde.
- Nachweis über die Mitwirkung als
Helfer an mindestens 50 Kultursprengungen.
Druckversion (PDF)
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