| Allgemeine Sprengarbeiten |
|
| Lehrgänge für allgemeine
Sprengarbeiten (einschließlich Verbringen) |
| |
| Grundlehrgänge |
| 08.
bis 12. Februar 2010 |
Mo bis Fr |
360,00 € |
| 14.
bis 18. Juni 2010 |
Mo bis Fr |
360,00 € |
| 06.
bis 10. September 2010 |
Mo bis Fr |
360,00 € |
| 08.
bis 12. November 2010 |
Mo bis Fr |
360,00 € |
| |
|
Diese Lehrgänge enden mit einer Prüfung. Die
sprengstoffrechtliche Aufsichtsbehörde muss laut
Sprengstoffkostenverordnung eine Prüfungsgebühr erheben.
Hierfür werden 15,00 € pro Teilnehmer in Rechnung gestellt,
die zusätzlich mit der Lehrgangsgebühr zu überweisen sind.
Zulassungsbedingungen:
- Vollendung des 21. Lebensjahres.
- Vorlage der
Unbedenklichkeitsbescheinigung von der für die Erteilung
der Erlaubnis oder des
Befähigungsscheines zuständigen
sprengstoffrechtlichen Aufsichtsbehörde.
- Nachweis über die Mitwirkung als
Helfer an mindestens 50 Gesteinssprengungen (Tagebuch)
über Tage.
Für Bundeswehrangehörige: Auf den o. g.
Sprenghelfernachweis können 25 Sprengungen
angerechnet werden,
wenn:
a) der Nachweis über eine 4-jährige
Dienstzeit bei der Bundeswehr und
b) der Nachweis über eine entsprechende
Verwendung während der Dienstzeit und
c) der militärische
Sprengberechtigungsschein vorgelegt werden.
|
|
Wiederholungslehrgänge |
| 28.
Januar 2010 |
Do |
220,00 € |
| 24.
Juni 2010 | Do |
220,00 € |
| 27.
September 2010 | Mo |
220,00 € |
| 06.
Dezember 2010 | Mo |
220,00 € |
| |
|
Zulassungsbedingungen:
- Vorlage der
Unbedenklichkeitsbescheinigung von der für die Erteilung
der Erlaubnis oder des
Befähigungsscheines zuständigen
sprengstoffrechtlichen Aufsichtsbehörde.
|
... für
Aufsichtsbeamte der Bundesländer
Grundlehrgang |
| 06.
bis 10. September 2010 |
Mo bis Fr |
300,00 € |
| |
|
Zulassungsbedingungen:
- Vorlage eines gültigen
Dienstausweises der entsendenden Behörde/Dienststelle.
|
| |
... und
Kultursprengungen
Grundlehrgang |
| 14.
bis 18. Juni 2010 | Mo bis Fr |
360,00 € |
| |
|
Dieser Lehrgang endet mit einer Prüfung. Die
sprengstoffrechtliche Aufsichtsbehörde muss laut
Sprengstoffkostenverordnung eine Prüfungsgebühr erheben.
Hierfür werden 15,00 € pro Teilnehmer in Rechnung gestellt,
die zusätzlich mit der Lehrgangsgebühr zu überweisen sind.
Zulassungsbedingungen:
- Vorlage der
Unbedenklichkeitsbescheinigung von der für die Erteilung
der Erlaubnis oder des
Befähigungsscheines zuständigen
sprengstoffrechtlichen Aufsichtsbehörde.
- Nachweis über die Mitwirkung als
Helfer an mindestens 50 Kultursprengungen.
Druckversion (PDF)
|
|
|
|