Allgemeine Sprengarbeiten
Lehrgänge für allgemeine Sprengarbeiten (einschließlich Verbringen)
 
Grundlehrgänge
19. bis 23. März 2012        Mo bis Fr       360,00 €
11. bis 15. Juni 2012        Mo bis Fr       360,00 €
12. bis 16. November 2012        Mo bis Fr   360,00 €
 

Diese Lehrgänge enden mit einer Prüfung. Die sprengstoffrechtliche Aufsichtsbehörde muss laut Sprengstoffkosten­verordnung eine Prüfungsgebühr erheben. Hierfür werden 15,00 € pro Teilnehmer in Rechnung gestellt, die zusätzlich mit der Lehrgangsgebühr zu überweisen sind.

Zulassungsbedingungen:

- Vollendung des 21. Lebensjahres.

- Vorlage der Unbedenklichkeitsbescheinigung von der für die Erteilung der Erlaubnis oder des
   Befähigungsscheines zuständigen sprengstoffrechtlichen Aufsichtsbehörde.

- Nachweis über die Mitwirkung als Helfer an mindestens 50 Gesteinssprengungen (Tagebuch)
   über Tage.

  Für Bundeswehrangehörige: Auf den o. g. Sprenghelfernachweis können 25 Sprengungen
  angerechnet werden, wenn:

  a) der Nachweis über eine 4-jährige Dienstzeit bei der Bundeswehr und

  b) der Nachweis über eine entsprechende Verwendung während der Dienstzeit und

  c) der militärische Sprengberechtigungsschein vorgelegt werden.

 

Wiederholungslehrgänge
19. Januar 2012  Do 220,00 €
28. Juni 2012Do 220,00 €
06. Dezember 2012  Do 220,00 €
 

Zulassungsbedingungen:

- Vorlage der Unbedenklichkeitsbescheinigung von der für die Erteilung der Erlaubnis oder des
   Befähigungsscheines zuständigen sprengstoffrechtlichen Aufsichtsbehörde.

 

... für Aufsichtsbeamte der Bundesländer

Grundlehrgang
11. bis 15. Juni 2012   Mo bis Fr 300,00 €
 

Zulassungsbedingungen:

-  Vorlage eines gültigen Dienstausweises der entsendenden Behörde/Dienststelle.

 
... und Kultursprengungen

Grundlehrgang
12. bis 16. November 2012Mo bis Fr 360,00 €
 

Dieser Lehrgang endet mit einer Prüfung. Die sprengstoffrechtliche Aufsichtsbehörde muss laut Sprengstoffkosten­verordnung eine Prüfungsgebühr erheben. Hierfür werden 15,00 € pro Teilnehmer in Rechnung gestellt, die zusätzlich mit der Lehrgangsgebühr zu überweisen sind.

Zulassungsbedingungen:

 

- Vorlage der Unbedenklichkeitsbescheinigung von der für die Erteilung der Erlaubnis oder des
  Befähigungsscheines zuständigen sprengstoffrechtlichen Aufsichtsbehörde.
- Nachweis über die Mitwirkung als Helfer an mindestens 50 Kultursprengungen.

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