Lehrgänge für den Umgang – ausgenommen das Herstellen – mit Böllerpulver zum Böllerschießen
 
Böller 23. Mai 2012        Mi 180,00 €
Böller 30. Oktober 2012        Di 180,00 €
 
Diese Lehrgänge enden mit einer Prüfung. Die sprengstoffrechtliche Aufsichtsbehörde muss laut Sprengstoffkosten­verordnung eine Prüfungsgebühr erheben. Hierfür werden 15,00 € pro Teilnehmer in Rechnung gestellt, die zusätzlich mit der Lehrgangsgebühr zu überweisen sind.

Zulassungsbedingungen:

- Vollendung des 21. Lebensjahres. Sollte das 21. Lebensjahr noch nicht vollendet sein, muss
  zusätzlich zur Unbedenklichkeitsbescheinigung eine Ausnahme vom Alterserfordernis (§ 27 Abs. 5
  SprengG.) vorgelegt werden.
- Vorlage der Unbedenklichkeitsbescheinigung von der für die Erteilung der Erlaubnis oder des
  Befähigungsscheines zuständigen sprengstoffrechtlichen Aufsichtsbehörde.

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