| Sonderlehrgänge |
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Großbohrlochsprengungen |
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22. -.26. November 2010 |
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450,00 € |
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| Dieser Lehrgang endet
mit einer Prüfung. Die sprengstoffrechtliche Aufsichtsbehörde
muss laut Sprengstoffkostenverordnung eine Prüfungsgebühr
erheben. Hierfür werden 15,00 € pro Teilnehmer in Rechnung
gestellt, die zusätzlich mit der Lehrgangsgebühr zu überweisen
sind. Zulassungsbedingungen:
- Vorlage der
Unbedenklichkeitsbescheinigung von der für die
Erteilung der Erlaubnis oder des
Befähigungsscheines zuständigen sprengstoffrechtlichen Aufsichtsbehörde.
- Nachweis über die Mitwirkung als Helfer an mindestens 6
Großbohrlochsprengungen.
- Nach § 34 (3) 1 SprengV wird zu einem Sonderlehrgang nur
zugelassen, wer an einem
entsprechenden Grundlehrgang teilgenommen hat.
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Sprengen von
Bauwerken
und Bauwerksteilen |
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Termin nach Vereinbarung | |
450,00 € |
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| Dieser Lehrgang endet
mit einer Prüfung. Die sprengstoffrechtliche Aufsichtsbehörde
muss laut Sprengstoffkostenverordnung eine Prüfungsgebühr
erheben. Hierfür werden 15,00 € pro Teilnehmer in Rechnung
gestellt, die zusätzlich mit der Lehrgangsgebühr zu überweisen
sind. Zulassungsbedingungen:
- Vorlage der
Unbedenklichkeitsbescheinigung von der für die
Erteilung der Erlaubnis oder des
Befähigungsscheines zuständigen sprengstoffrechtlichen Aufsichtsbehörde.
- Nachweis über die Mitwirkung als Helfer an mindestens 16
Bauwerks-, Bauwerksteilsprengungen.
- Nach § 34 (3) 1 SprengV wird zu einem Sonderlehrgang nur
zugelassen, wer an einem
entsprechenden Grundlehrgang teilgenommen hat.
Druckversion (PDF)
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