Sonderlehrgänge
 
Großbohrlochsprengungen
22. -.26. November 2010     450,00 €
 
Dieser Lehrgang endet mit einer Prüfung. Die sprengstoffrechtliche Aufsichtsbehörde muss laut Sprengstoffkosten­verordnung eine Prüfungsgebühr erheben. Hierfür werden 15,00 € pro Teilnehmer in Rechnung gestellt, die zusätzlich mit der Lehrgangsgebühr zu überweisen sind.

Zulassungsbedingungen: 

- Vorlage der Unbedenklichkeitsbescheinigung von der für die Erteilung der Erlaubnis oder des
  Befähigungsscheines zuständigen sprengstoffrechtlichen Aufsichtsbehörde.
- Nachweis über die Mitwirkung als Helfer an mindestens 6 Großbohrlochsprengungen.
- Nach § 34 (3) 1 SprengV wird zu einem Sonderlehrgang nur zugelassen, wer an einem
  entsprechenden Grundlehrgang teilgenommen hat.

 

 

Sprengen von Bauwerken
und Bauwerksteilen
Termin nach Vereinbarung 450,00 €
 
Dieser Lehrgang endet mit einer Prüfung. Die sprengstoffrechtliche Aufsichtsbehörde muss laut Sprengstoffkosten­verordnung eine Prüfungsgebühr erheben. Hierfür werden 15,00 € pro Teilnehmer in Rechnung gestellt, die zusätzlich mit der Lehrgangsgebühr zu überweisen sind. 

Zulassungsbedingungen: 

- Vorlage der Unbedenklichkeitsbescheinigung von der für die Erteilung der Erlaubnis oder des
  Befähigungsscheines zuständigen sprengstoffrechtlichen Aufsichtsbehörde.
- Nachweis über die Mitwirkung als Helfer an mindestens 16 Bauwerks-, Bauwerksteilsprengungen.
- Nach § 34 (3) 1 SprengV wird zu einem Sonderlehrgang nur zugelassen, wer an einem
  entsprechenden Grundlehrgang teilgenommen hat.

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