| Pyrotechnische
Lehrgänge |
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| Lehrgänge für den
Umgang - ausgenommen das Herstellen und das Wiedergewinnen -
mit pyrotechnischen Gegenständen und pyrotechnischen Sätzen
bei Theatern oder vergleichbaren
Einrichtungen (einschl. Verbringen) |
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| Grundlehrgang Theater |
18. bis 22. Oktober 2010 |
Mo bis Fr |
650,00 € |
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| Wiederholungslehrgang |
08.
März 2010 |
Mo |
220,00 € |
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25.
Oktober 2010 |
Mo |
220,00 € |
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| Grundlehrgang Freilichtbühne |
17. bis 19. Februar 2010 |
Mo bis Mi |
350,00 € |
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15. bis 17. November 2010 |
Mo bis Mi |
350,00 € |
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| Wiederholungslehrgang |
08. März 2010 |
Mo |
220,00 € |
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25. Oktober 2010 |
Mo |
220,00 € |
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Dieser Lehrgang endet mit einer Prüfung. Die
sprengstoffrechtliche Aufsichtsbehörde muss laut
Sprengstoffkostenverordnung eine Prüfungsgebühr erheben.
Hierfür werden 15,00 € pro Teilnehmer in Rechnung gestellt,
die zusätzlich mit der Lehrgangsgebühr zu überweisen sind.
Zulassungsbedingungen:
- Vollendung des 21. Lebensjahres.
- Vorlage der
Unbedenklichkeitsbescheinigung von der für
die Erteilung der Erlaubnis oder des
Befähigungsscheines zuständigen sprengstoffrechtlichen Aufsichtsbehörde.
- Nachweis über eine 1-jährige Tätigkeit in Theatern oder
vergleichbaren Einrichtungen sowie
- Nachweis über die Mitwirkung als Helfer an 15 verschiedenen
pyrotechnischen Effekten (Art,
Umfang, Zeitpunkt bitte detailliert auflisten und von einer für die
Durchführung verantwortlichen
und berechtigten Person unterzeichnen lassen) oder eine Ausbildung als
Requisiteur,
Waffenmeister oder Bühnen- oder Beleuchtungsmeister oder Kenntnisse und
Fertigkeiten über
eine vergleichbare Tätigkeit, die in einer öffentlich-rechtlich
geregelten Prüfung nachgewiesen
wird (Kopie des Prüfungszeugnisses).
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Zulassungsbedingungen:
- Vorlage der
Unbedenklichkeitsbescheinigung von der für die Erteilung
der Erlaubnis oder des
Befähigungsscheines zuständigen
sprengstoffrechtlichen Aufsichtsbehörde.
Druckversion (PDF)
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