Pyrotechnische Lehrgänge
Lehrgänge für den Umgang - ausgenommen das Herstellen und das Wiedergewinnen - mit pyrotechnischen Gegenständen und pyrotechnischen Sätzen bei Theatern oder vergleichbaren Einrichtungen (einschl. Verbringen)
 
Grundlehrgang Theater 12. bis 16. März 2012        Mo bis Fr       650,00 €
Wiederholungslehrgang 26. März 2012        Mo     220,00 €
15. Oktober 2012        Mo     220,00 €
Grundlehrgang Freilichtbühne 23. bis 25. April 2012        Mo bis Mi       350,00 €
Wiederholungslehrgang 26. März 2012 Mo 220,00 €
15. Oktober 2012 Mo 220,00 €
 
Dieser Lehrgang endet mit einer Prüfung. Die sprengstoffrechtliche Aufsichtsbehörde muss laut Sprengstoffkosten­verordnung eine Prüfungsgebühr erheben. Hierfür werden 15,00 € pro Teilnehmer in Rechnung gestellt, die zusätzlich mit der Lehrgangsgebühr zu überweisen sind. 

Zulassungsbedingungen: 

- Vollendung des 21. Lebensjahres.
- Vorlage der Unbedenklichkeitsbescheinigung von der für die Erteilung der Erlaubnis oder des
  Befähigungsscheines zuständigen sprengstoffrechtlichen Aufsichtsbehörde.
- Nachweis über eine 1-jährige Tätigkeit in Theatern oder vergleichbaren Einrichtungen sowie
- Nachweis über die Mitwirkung als Helfer an 15 verschiedenen pyrotechnischen Effekten (Art,
  Umfang, Zeitpunkt bitte detailliert auflisten und von einer für die Durchführung verantwortlichen
  und berechtigten Person unterzeichnen lassen) oder eine Ausbildung als Requisiteur,
  Waffenmeister oder Bühnen- oder Beleuchtungsmeister oder Kenntnisse und Fertigkeiten über
  eine vergleichbare Tätigkeit, die in einer öffentlich-rechtlich geregelten Prüfung nachgewiesen
  wird (Kopie des Prüfungszeugnisses).

 

 

Zulassungsbedingungen:

- Vorlage der Unbedenklichkeitsbescheinigung von der für die Erteilung der Erlaubnis oder des
   Befähigungsscheines zuständigen sprengstoffrechtlichen Aufsichtsbehörde.

Druckversion (PDF)