| Lehrgänge für das
Verbringen, Empfangnahme, Überlassen von explosionsgefährlichen
Stoffen für Personen, die nach dem Gesetz unter die Beförderung
gefährlicher Güter zur Beförderung von Gütern der Klasse 1
berechtigt sind |
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| Sonderlehrgang und
Wiederholungs- |
| lehrgang zusammen |
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28. Januar 2010 |
Do |
220,00 € |
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24. Juni 2010 |
Do |
220,00 € |
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27. September 2010 |
Mo |
220,00 € |
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06. Dezember 2010 |
Mo |
220,00 € |
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Dieser Lehrgang (als Sonderlehrgang) endet mit einer Prüfung. Die
sprengstoffrechtliche Aufsichtsbehörde muss laut
Sprengstoffkostenverordnung eine Prüfungsgebühr erheben.
Hierfür werden 15,00 € pro Teilnehmer in Rechnung gestellt,
die zusätzlich mit der Lehrgangsgebühr zu überweisen sind.
Zulassungsbedingungen:
- Vollendung des 21. Lebensjahres.
- Vorlage der
Unbedenklichkeitsbescheinigung von der für die
Erteilung der Erlaubnis oder des
Befähigungsscheines zuständigen sprengstoffrechtlichen Aufsichtsbehörde.
Druckversion (PDF)
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