Lehrgänge für das Verbringen, Empfangnahme, Überlassen von explosionsgefährlichen Stoffen für Personen, die nach dem Gesetz unter die Beförderung gefährlicher Güter zur Beförderung von Gütern der Klasse 1 berechtigt sind
 
Sonderlehrgang und Wiederholungs-
lehrgang zusammen
19. Januar 2012        Do      220,00 €
28. Juni 2012        Do      220,00 €
06. Dezember 2012        Do       220,00 €
 
 
Dieser Lehrgang (als Sonderlehrgang) endet mit einer Prüfung. Die sprengstoffrechtliche Aufsichtsbehörde muss laut Sprengstoffkostenverordnung eine Prüfungsgebühr erheben. Hierfür werden 15,00 € pro Teilnehmer in Rechnung gestellt, die zusätzlich mit der Lehrgangsgebühr zu überweisen sind. 

Zulassungsbedingungen:

- Vollendung des 21. Lebensjahres.
- Vorlage der Unbedenklichkeitsbescheinigung von der für die Erteilung der Erlaubnis oder des
  Befähigungsscheines zuständigen sprengstoffrechtlichen Aufsichtsbehörde.

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