Pyrotechnische Lehrgänge
Lehrgänge für das Verwenden von pyrotechnischen Gegenständen – Abbrennen von Feuerwerken – (einschließlich Verbringen)
 
Grundlehrgänge
29. März bis 01. April 2011        Di bis Fr       400,00 €
18. bis 21. Oktober 2011        Di bis Fr       400,00 €
 
Diese Lehrgänge enden mit einer Prüfung. Die sprengstoffrechtliche Aufsichtsbehörde muss laut Sprengstoffkosten­verordnung eine Prüfungsgebühr erheben. Hierfür werden 15,00 € pro Teilnehmer in Rechnung gestellt, die zusätzlich mit der Lehrgangsgebühr zu überweisen sind.

Zulassungsbedingungen:

- Vollendung des 21. Lebensjahres.
- Vorlage der Unbedenklichkeitsbescheinigung von der für die Erteilung der Erlaubnis oder des
  Befähigungsscheines zuständigen sprengstoffrechtlichen Aufsichtsbehörde.
- Nachweis über die Mitwirkung als Helfer beim Abbrennen an mindestens 26 Großfeuerwerken

 

Wiederholungslehrgänge
28. März 2011  Mo 220,00 €
17. Oktober 2011  Mo 220,00 €
 

Zulassungsbedingungen:

- Vorlage der Unbedenklichkeitsbescheinigung von der für die Erteilung der Erlaubnis oder des
   Befähigungsscheines zuständigen sprengstoffrechtlichen Aufsichtsbehörde.

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