| Pyrotechnische
Lehrgänge |
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| Lehrgänge für das
Verwenden von pyrotechnischen Gegenständen – Abbrennen von
Feuerwerken – (einschließlich Verbringen) |
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| Grundlehrgänge |
| 29.
März bis 01. April 2011 |
Di bis Fr |
400,00 € |
| 18.
bis 21. Oktober 2011 |
Di bis Fr |
400,00 € |
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Diese Lehrgänge enden mit einer Prüfung. Die
sprengstoffrechtliche Aufsichtsbehörde muss laut
Sprengstoffkostenverordnung eine Prüfungsgebühr erheben.
Hierfür werden 15,00 € pro Teilnehmer in Rechnung gestellt,
die zusätzlich mit der Lehrgangsgebühr zu überweisen sind.
Zulassungsbedingungen:
- Vollendung des 21. Lebensjahres.
- Vorlage der
Unbedenklichkeitsbescheinigung von der für die
Erteilung der Erlaubnis oder des
Befähigungsscheines zuständigen sprengstoffrechtlichen Aufsichtsbehörde.
- Nachweis über die Mitwirkung als Helfer beim Abbrennen an
mindestens 26 Großfeuerwerken
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Wiederholungslehrgänge |
| 28.
März 2011 | Mo |
220,00 € |
| 17.
Oktober 2011 | Mo |
220,00 € |
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Zulassungsbedingungen:
- Vorlage der
Unbedenklichkeitsbescheinigung von der für die Erteilung
der Erlaubnis oder des
Befähigungsscheines zuständigen
sprengstoffrechtlichen Aufsichtsbehörde.
Druckversion (PDF)
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