Lehrgänge für den Umgang – ausgenommen das Herstellen – mit Treibladungspulver zum Vorderladerschießen und Lehrgänge für den nichtgewerbsmäßigen Umgang – ausgenommen das herstellen mit Treibladungspulver zum Laden und Wiederladen von Patronenhülsen und Lehrgänge für den Umgang - ausgenommen das Herstellen - mit Böllerpulver zum Böllerschießen
 
Grundlehrgänge
Vorderlader auf Anfrage       150,00 €
Wiederlader auf Anfrage        180,00 €
beide Lehrgänge zusammen auf Anfrage             250,00 €
Böller 28. April 2010        Do 180,00 €
Böller 29. September 2010        Mi       180,00 €
 
Diese Lehrgänge enden mit einer Prüfung. Die sprengstoffrechtliche Aufsichtsbehörde muss laut Sprengstoffkosten­verordnung eine Prüfungsgebühr erheben. Hierfür werden 15,00 € pro Teilnehmer in Rechnung gestellt, die zusätzlich mit der Lehrgangsgebühr zu überweisen sind.

Zulassungsbedingungen:

- Vollendung des 21. Lebensjahres. Sollte das 21. Lebensjahr noch nicht vollendet sein, muss
  zusätzlich zur Unbedenklichkeitsbescheinigung eine Ausnahme vom Alterserfordernis (§ 27 Abs. 5
  SprengG.) vorgelegt werden.
- Vorlage der Unbedenklichkeitsbescheinigung von der für die Erteilung der Erlaubnis oder des
  Befähigungsscheines zuständigen sprengstoffrechtlichen Aufsichtsbehörde.

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