| Lehrgänge für den
Umgang – ausgenommen das Herstellen – mit Treibladungspulver
zum Vorderladerschießen und Lehrgänge
für den nichtgewerbsmäßigen Umgang – ausgenommen das herstellen
mit Treibladungspulver zum Laden und Wiederladen von
Patronenhülsen
und
Lehrgänge für den Umgang - ausgenommen das Herstellen - mit
Böllerpulver zum Böllerschießen |
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| Grundlehrgänge |
| Vorderlader |
auf Anfrage |
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150,00 € |
| Wiederlader |
auf Anfrage |
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180,00 € |
| beide Lehrgänge zusammen |
auf Anfrage |
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250,00 € |
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| Böller |
28. April 2010 |
Do |
180,00 € |
| Böller |
29. September 2010 |
Mi |
180,00 € |
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Diese Lehrgänge enden mit einer Prüfung. Die
sprengstoffrechtliche Aufsichtsbehörde muss laut
Sprengstoffkostenverordnung eine Prüfungsgebühr erheben.
Hierfür werden 15,00 € pro Teilnehmer in Rechnung gestellt,
die zusätzlich mit der Lehrgangsgebühr zu überweisen sind.
Zulassungsbedingungen:
- Vollendung des 21. Lebensjahres. Sollte das 21.
Lebensjahr noch nicht vollendet sein, muss
zusätzlich zur
Unbedenklichkeitsbescheinigung eine Ausnahme vom
Alterserfordernis (§ 27 Abs. 5
SprengG.) vorgelegt werden.
- Vorlage der
Unbedenklichkeitsbescheinigung von der für die
Erteilung der Erlaubnis oder des
Befähigungsscheines zuständigen sprengstoffrechtlichen Aufsichtsbehörde.
Druckversion (PDF)
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