| Lehrgang für den
Umgang - ausgenommen das Herstellen - mit Böllerpulver zum
Böllerschießen |
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| Böller |
04. Mai 2011 |
Mi |
180,00 € |
| Böller |
06. Oktober 2011 |
Do |
180,00 € |
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Diese Lehrgänge enden mit einer Prüfung. Die
sprengstoffrechtliche Aufsichtsbehörde muss laut
Sprengstoffkostenverordnung eine Prüfungsgebühr erheben.
Hierfür werden 15,00 € pro Teilnehmer in Rechnung gestellt,
die zusätzlich mit der Lehrgangsgebühr zu überweisen sind.
Zulassungsbedingungen:
- Vollendung des 21. Lebensjahres. Sollte das 21.
Lebensjahr noch nicht vollendet sein, muss
zusätzlich zur
Unbedenklichkeitsbescheinigung eine Ausnahme vom
Alterserfordernis (§ 27 Abs. 5
SprengG.) vorgelegt werden.
- Vorlage der
Unbedenklichkeitsbescheinigung von der für die
Erteilung der Erlaubnis oder des
Befähigungsscheines zuständigen sprengstoffrechtlichen Aufsichtsbehörde.
Druckversion (PDF)
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